Otfried H. Brock

Rechtsanwalt BrockFachanwalt für Familienrecht

Vita
Geb. am 14.09.1955

1975 – 1980 Studium der Rechtswissenschaft in Köln
1977 – 1978 studentische Hilfskraft im Kriminalwissenschaftlichen Institut in Köln
1984 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
1986 Gründung der Sozietät
Seit 1986 Beratung und Vertretung verschiedener Handwerker mit allen juristischen Bereichen des Betriebes/Unternehmens
1999 Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht. Diverse Vertretungen in Familienrechtsstreitigkeiten auch in Berufungsverfahren vor dem OLG bei Auseinandersetzungen über Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich) und Unterhalt (Ehegatten-, Kindes-, Eltern- und Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter)
2001 Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diverse Vertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutz, Zeugnis/-überprüfung und Forderungsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht, Vertretungen von Betriebsräten in der Einigungsstelle, gegenüber Arbeitgebern in Zustimmungsersetzungsverfahren und Eingruppierungsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht
2009 Übernahme aller Geschäftsanteile der GbR

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