Auseinandergelebt?
Diese Entscheidung müssen Sie zuerst für Ihr weiteres Leben treffen oder Ihr Partner hat sie getroffen.
Rechtsfolgen hat nur die Trennung, die die gegenseitige Versorgungs- und die sexuelle Gemeinschaft aufhebt, die Trennung „von Tisch und Bett“ und die Mitteilung an den anderen, bei Lebenspartnern gilt gleiches.
Vollzogen wird die Trennung durch:
- Auszug eines Partners
- Aufteilung innerhalb einer Wohnung in eigene Nutzungsbereiche und Nutzungsregelungen für gemeinsame Bereiche (Küche oder Bad) also z.B.:das obere Fach im Kühlschrank wird von … allein genutzt
- Gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung – auch bei Alleineigentum des anderen Ehegatten – zur Nutzung nach Antrag, wenn ein Zusammenleben eine schwere Härte bedeutet (z.B.: Alkoholabhängiger „zerkleinert“ die Einrichtung)
Wünschen Sie weitere Informationen? Bitte kontaktieren Sie uns.