- Konten sollten nach der Trennung immer getrennt geführt werden
- Zum Zeitpunkt der Trennung sollte der Kontostand festgehalten werden, damit feststeht was noch gemeinsam erwirtschaftet wurde
- Bei gemeinsamen Konten, beide sind Kontoinhaber, empfiehlt sich die Beschränkung auf gemeinsame Verfügung
- Bis zur Trennung wird die Zahlung gemeinsam aufgenommener Schulden einvernehmlich über den Familienunterhalt geregelt, danach bestehen Ausgleichsansprüche
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