Heirat

HeiratWarum denn heiraten?

…wenn nicht,
dann sollten Sie aber in einem Vertrag klargestellt haben (lassen),

  • wer im Fall der Fälle die Kinder versorgt
  • die Kinder besuchen darf und wie oft
  • in welcher Höhe wer Unterhalt beanspruchen kann
  • Geld gegeben hat, wann und ob es zurückgezahlt werden soll und kein Geschenk war
  • das Haus bekommt und die Darlehen zahlt
  • die Verwandten „entschädigt“, die mitgeholfen haben, das Haus zu bauen, die Miete zahlt und wie lange welche Einrichtungsgegenstände bezahlt hat und damit sein eigen nennt
  • das auch nachweisen kann
  • sollten Sie wissen, dass es ohne Kinder keinen Unterhalt ohne Vereinbarung gibt, keinen Ausgleich des Vermögens, keinen Ausgleich der in der gemeinsamen Zeit des Zusammenlebens erwirtschafteten Anwartschaften in der Altersversorgung gibt

Wenn doch heiraten,

sollten Sie zusätzlich zu dem Vorstehenden geregelt haben:

  • den Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen,
  • Ausgestaltung von Unterhaltsansprüchen bis zum Ausschluss,
  • (wirksame!) Gestaltung vermögensrechtlicher Ausgleichsansprüche bis zum Ausschluss des Zugewinns und/oder des Unterhalts

Denken Sie immer daran: Der Notar muss sich neutral verhalten, er belehrt beide über das, was er beurkundet, der Anwalt berät einseitig zusätzlich über das, was sonst noch alles machbar wäre!

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