Steht die Beendigung unter Kündigungsschutz
- bedarf die Kündigung durch den Arbeitgeber der Begründung
- verlangt eine Klage, wenn die Kündigung nicht akzeptiert werden soll
- verlangt die Beachtung von Massenentlassungsanzeigen, wenn Betrieb und Anzahl im Gesetz bestimmte Voraussetzungen überschreitet
- ist die Kündigung nur begründet, wenn personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungsgründe vorliegen
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