Die in der Presse jetzt zu lesenden Informationen, „Mutter muss arbeiten“ oder ähnliches sind völlig unzureichend und verfälschen die Rechtslage: nach der Gesetzesänderung in 2008 hat der BGH immer auf den Einzelfall abgestellt und keine Vollzeittätigkeit verlangt, wenn kindes- oder elternbezogen Gründe vorlagen, man muss sie im Prozess natürlich vortragen(unter mehreren: BGH, Urteil vom 15.06.2011, XII ZR 94/09). Wenn man das nicht macht, kommt eben das raus, was jetzt in der Presse steht- Vollzeiterwerb nach dem dritten Lebensjahr wenn Betreuung vorhanden-. Wenn Gründe vorhanden sind, dann sieht es ganz anders aus, dann ist fehlender Vortrag ein Fehler des/der Anwaltes/Anwältin!