Begründungspflicht

Steht die Beendigung unter Kündigungsschutz

  • bedarf die Kündigung durch den Arbeitgeber der Begründung
  • verlangt eine Klage, wenn die Kündigung nicht akzeptiert werden soll
  • verlangt die Beachtung von Massenentlassungsanzeigen, wenn Betrieb und Anzahl im Gesetz bestimmte Voraussetzungen überschreitet
  • ist die Kündigung nur begründet, wenn personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungsgründe vorliegen

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