Die geringfügige Beschäftigung
- ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis, wie alle anderen auch, also:
- mit persönlicher Arbeitsverpflichtung
- mit zu vereinbarender Arbeitszeit, sonst gelten gesetzliche Mindestzeiten, 10 Stunden wöchentlich, 3 Stunden hintereinander
- mit Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt
- mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
- mit Kündigungsfristen, im Zweifel den gesetzlichen, sonst tarifvertraglichen
- mit Kündigungsschutz, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen
- mit Mutterschutz
- mit Elternzeit
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